Mietmaschinen

Preisstellung- Mietzeit

Alle Preise inkl. MwSt. Zahlbar bei Rückgabe/Mietende ohne Abzug in Bar oder mit EC-Karte.

Aus Sicherheitsgründen benötigen wir neben der Kaution auch den Nachweis per Personalausweis.

Für eine Anlieferung der Maschine im Dänischen Wohld berechen wir 30 Euro pro Gerät.

Die Mietzeit zählt ab Abholung oder Lieferung!

Alle Motorgeräte müssen mit XP-Power-Kraftstoff betrieben werden! Diese werden von uns gegen Berechnung geliefert.

ganzer Tag von 7.30 – 17.30 Uhr

halber Tag von 7.30 – 11.45 Uhr & 13.00 – 17.30 Uhr

Samstags von 8.00 – 11.30 Uhr (keine Lieferung möglich)

 

 

Geräte:

Gartenfräse CRT81 Preis am Tag 80€ / Kaution 150€

Vertikutierer DT22 56cm Arbeitsbreite Preis am Tag 100€ / Kaution 100€

Rasenkantenschneider Tanaka Schnitttiefe bis 5 cm Preis am Tag 30€ / Kaution 60€

Samix-Gartenhäcksler bis 35mm Aststärke am Tag 40€ / Kaution 50€

Hochgrasmäher RM 980 AWD  Der Aufsitzmäher für Dickicht, hohem Gras und Gestrüpp, egal ob an der Ebene oder am Hang am Tag 250€ / Kaution 300€

Erdbohrer Tanaka am Tag 45€ / Kaution 150€

Heckenschere Husqvarna 325HD60x am Tag 40€ / Kaution 100€

 

 

 

Mietbedingungen
1. Für die gemieteten Gegenstände ist – auch aus Sicherheitsgründen – nur der bestimmungsgemäße Gebrauch zulässig. Alle Schutzvorrichtungen sind einzuhalten.

2. Alle Mietgeräte sind bei Mietbeginn in einen Einwandfreien, betriebssicheren Zustand. Der Mieter muss bei Übernahme des Mietgegenstandes die Vollständigkeit der Gegenstände Prüfen. Der Vermieter ist auf Wunsch bei der Prüfung behilflich. Bei Verlust des Mietgegenstandes oder von Zubehör, oder wenn Zubehör vom Mieter umbrauchbar gemacht wurde, werden die betreffenden Teile zum Listenpreis berechnet, es sei denn, die Beschädigung beruht auf normalen Verschleiß.

3. Der Mieter haftet für alle Beschädigungen des Mietgegenstandes, die durch Vorsatz, Fahrlässigkeit, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder andere von ihm zu vertretende Umstände ( z.B. gebrauch von dritte) auftreten.

4. Der Mieter haftet für den verlust der Mietsache, wenn der verlust auf Umstände zurückzuführen ist, die der Vermieter zu Vertreten hat. Die Mieter hat den Mietgegenstand sorgfältig aufzubewaren, insbesondere gegen Diebstahl zu sichern und vor Feuer und Witterungseinflüssen zu schützen.

5. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Mieter, einem Dritten oder einer Sache durch den Mietgegenstand eintstehen, sofern der Mietgegenstand nicht bestimmungsgemäß, nicht sachkundig oder nicht sachlich verwendet wurde.

6. Den Transport des Mietgenstandes zum Mieter und zurück zum Vermieter übernimmt der Mieter, er trägt auch das Transportrisiko. Bei besonderer Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter kann der Mietgegenstand, unter Verrechnung einer angemessen gebühr, dem Mieter zugestellt, aufgestellt, demontiert und wieder abgeholt werden. Lieferung und Aufstellung ebenso wie Demontage und Rücktransport erfolgen auf jeden Falle auf gefahr des Vermieters. Von dieser haftung ist Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

7. Die Mieter ist verpflichtet, jede Beschädigung der Mietmaschine dem Vermieter anzuzeigen, unabhängig davon, ob diese Beschädigung auf natürlichen Verschleiß oder vom Vermieter zu vertreten ist. Die Benutzung eines beschädigten bzw. nicht i, bestriebsicheren zustand befindlichen Mietgegenstandes ist nicht zulässig. Der Mietgegenstand darf weder vom Mieter noch einer dritten Person geöffnet oder repariert werden. Sämtliche Reperaturen sind vom Vermieter oder einer ihm beauftragten Person oder firma auszuführen. Der Vermieter stellt dem Mieter für die Dauer der Reperatur einen anderen, entsprechen Mietgegenstand zur Verfügung, sofern ihm dies möglich ist. Für die Dauer der Reperatur ist der Mieter ebenso von der Zahlung der Miete befreit wie beim Verlust des Mietgegenstandes, wenn Beschädigung oder Verlust von ihm zu vertreten ist. Die Reperaturkosten trägt der Meiter, wenn die Beschädigung des Mietgegenstandes vom Mieter zu vertreten ist.

8. Die Kaution wird dem Vermieter unter etwaiger Ansprüche des Vermieters bei Rückgabe des Mietgegenstandes erstattet. Die Höhe der Kautionwird vom Vermieter festgesetzt. Die Höhe der Forderungen des Vermieters wird durch die Kaution nicht begrenzt.

9. Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtig, wenn der Mieter einen unsachgemäßen Gebrauch von dem Mietgegenstand macht oder den Mietgegenstand Dritten, ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters überlässt oder eine rückständige Miete trotz schriftlicher Aufforderung zur Zahlung innerhalb 24 Stunden nicht bezahlt. Im Falle einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages hat der Vermieter das Recht, den Mietgegenstand unverzüglich zurückzufordern. Wird der Mietgenstand nicht innerhalb von 24 Stunden zurückgebracht, so hat der Vermieter das Recht, den Mietgegenstand auf Kosten des Vermieters abzuhohlen.

10. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag nach Maßgabe der übrigen Vorschriften aufrechterhalten.

11. Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters Gehört der Vertrag beim Meiter zum Betrieb des Handelsgewerbes eines Kaufmanns, so wird der Sitz des Vermieters als Gerichtsstand vereinbart. Mit Mietern, die ihren Wohnsitz in das Ausland verlegen oder Klage unbekannten Aufenthaltes sind, wird als Gerichtsstand der Sitz des Vermieters Vereinbart.

 

Preis auf Anfrage